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Homeoffice-Pflicht – Was tun?

Homeoffice-Pflicht – Was tun?

Homeoffice-Pflicht - Was tun?

Seit gestern, den 20. Januar 2021 ist es also beschlossene Sache. Die Bundesregierung rüstet im Kampf gegen das Corona-Virus noch einmal kräftig auf und versucht mit drastischen Maßnahmen die Kontrolle über die Infektionszahlen wieder zurück zu gewinnen. Als ein Teil der neuen verschärften Pandemie-Maßnahmen wurde unter anderem die sogenannte Homeoffice-Pflicht beschlossen.

Doch was verbirgt sich dahinter? Was ist nun konkret für Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu beachten? Wie verhältst du dich richtig? Wir fassen zusammen und geben wertvolle Tipps für die Arbeit von zu Hause aus. Hier findest du übrigens auch passende gebrauchte Computer und Laptops für das Homeoffice.

Warum überhaupt Homeoffice-Pflicht?

Trotz zahlreicher Maßnahmen und Einschränkungen in den letzten Wochen und Monaten steigen die Infektionszahlen unaufhörlich weiter. Die Bundesregierung befürchtet, dass das Virus endgültig außer Kontrolle gerät und damit die Gesundheitssysteme kollabieren könnten. Um diesen Trend zu stoppen, die Infektionszahlen wieder auf ein kontrollierbares Maß zu senken, und somit das Gesundheitssystem vor dem Kollaps zu bewahren, reichen die bisherigen Kontaktbeschränkungen nach Ansicht der Behörden nicht aus.

Im nächsten Schritt sollen nun also - zusätzlich zu den Beschränkungen in der Freizeit - auch die zwischenmenschlichen Kontakte am Arbeitsplatz und auf dem Weg zu selbigem auf ein absolutes Minimum reduziert werden. Im Klartext: Überall dort, wo es technisch möglich ist, sollen Angestellte für die kommenden Wochen ihre Arbeit von zu Hause aus erledigen.

Verbindliche Verordnung für Arbeitgeber

Auf Seiten der Arbeitgeber gilt nun also eine generelle Pflicht, allen Beschäftigten im Falle von Büroarbeit oder vergleichbaren Tätigkeiten, die Arbeit im Homeoffice zu ermöglichen, wenn keine zwingenden betriebsbedingten Gründe dagegen sprechen. Die Verpflichtung wird zunächst bis zum 15. März 2021 befristet, eine Verlängerung bleibt jedoch vorbehalten.

Hammer aus dem GerichtssaalZwingende betriebsbedingte Gründe liegen nur dann vor, wenn die nötigen Arbeitsmittel in den Betrieben fehlen, oder die bestehende IT-Infrastruktur dazu nicht ausreicht. Organisatorische Erschwernisse oder Unbequemlichkeiten sind dabei genauso wenig ein Grund für eine Ausnahme, wie die Betriebsgröße oder die Rechtsform des Unternehmens. Sofern nun aber die oben genannten zwingenden betriebsbedingten Gründe gegen das Angebot von Homeoffice-Arbeitsplätzen sprechen, nimmt die Verordnung die Arbeitgeber anderweitig in die Pflicht. Die gleichzeitige Nutzung von Räumen durch mehrere Personen muss so gut es geht vermieden werden, es gilt eine Begrenzung der Arbeitnehmer in geschlossenen Räumen auf maximal 1 Person pro 10m2 Fläche.

Können diese Abstände ebenfalls nicht eingehalten werden, so hat der Arbeitgeber den entsprechenden Arbeitnehmern kostenlose „medizinische Gesichtsmasken“, „FFP2-Masken“ oder „vergleichbare Atemschutzmasken“ zur Verfügung zu stellen. In Betrieben ab zehn Beschäftigten müssen diese in möglichst kleine, feste Arbeitsgruppen eingeteilt werden. Soweit betriebliche Gegebenheiten es zulassen, ist zeitversetztes Arbeiten zu ermöglichen.

Bundesarbeitsminister Hubert Heil warnte die Arbeitgeber ausdrücklich und unter Androhung von Kontrollen und Strafen davor, die neuen Verordnungen zu verletzen.

Appell an die ArbeitnehmerStay Home mit Maske und Daumen nach oben

Wie sieht es jetzt aber mit den Arbeitnehmern, also den Angestellten aus? Im Gegensatz zu den Arbeitgebern besteht hier keine verbindliche Pflicht, für ein Arbeiten im Homeoffice, sondern nur ein eindringlicher Appell. Will heißen: jeder Arbeitnehmer kann zunächst einmal frei entscheiden, ob er ins Homeoffice gehen möchte, oder nicht. Laut Minister Heil gelte aber die eindringliche Forderung, das Angebot der Arbeitgeber auch anzunehmen. Damit soll vermieden werden, Arbeitnehmer ins Homeoffice zu schicken, die keine Möglichkeit haben, von zu Hause aus zu arbeiten. Dennoch sollen Arbeitnehmer das Angebot annehmen, soweit sie können.

Auch im Homeoffice erfolgreich sein

Wie aber kannst du auch im heimischen Arbeitszimmer genauso konzentriert und effektiv arbeiten, wie im herkömmlichen Büro? Wichtig ist vor allem, dass du dir tägliche Routinen schaffst und dich nicht ablenken lässt. Die Versuchung zu Hause ist nur all zu groß. Mit unseren 7 Tipps, fällt es dir vielleicht etwas leichter.

  • Schaffe dir einen festen Arbeitsplatz
  • Halte regelmäßigen Kontakt zu deinen Chefs und Kollegen. Kommunikation ist wichtig!
  • Ziehe dir auch im Homeoffice ordentliche Kleidung an, wie wenn du im Büro wärst
  • Schaffe dir verbindliche Zeiten für Arbeit und Pausen und halte dich auch daran
  • Erstelle dir verbindliche Tages- und Wochenpläne
  • Halte deine Pausen- und Feierabendzeiten ein
  • Lass dich nicht ablenken

Eine ausführlichere Version dieser Tipps kannst du in unserem Artikel "7 Profi-Tipps fürs Homeoffice" nachlesen. Mit diesem kleinen Leitfaden geht auch dir das Arbeiten von zu Hause aus spielend leicht von der Hand und du brauchst keine Scheu davor zu haben.

Wir hoffen, wir konnten mit diesem Beitrag etwas Licht ins Dunkel der neuen Verordnung bringen.

Bleib zuhause, wann immer es möglich ist und vor allem: bleib gesund!

 

Titelbild, Bilder: © Pixabay

Richard

Richard aka Richie ist bekennender Computerfreak seit Windows 3.11 - Zeiten. Wenn er nicht mit dem Motorrad auf diversen Alpenpässen unterwegs ist, verbringt er seine Freizeit meist vor dem heimischen PC mit diversen MMORPGs oder Aufbaustrategiespielen. Nebenbei ist er auch begeisterter Hobby-Imker und für die ESM-Bienenvölker zuständig 🙂

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Richard

Richard aka Richie ist bekennender Computerfreak seit Windows 3.11 - Zeiten. Wenn er nicht mit dem Motorrad auf diversen Alpenpässen unterwegs ist, verbringt er seine Freizeit meist vor dem heimischen PC mit diversen MMORPGs oder Aufbaustrategiespielen. Nebenbei ist er auch begeisterter Hobby-Imker und für die ESM-Bienenvölker zuständig :-)

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