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Unterschied Garantie / Gewährleistung

Unterschied Garantie / Gewährleistung

Unterschied Garantie / Gewährleistung

Ein ewiges Missverständnis

Frau_FragezeichenDu erwirbst ein sündhaft teures neues oder gebrauchtes Elektrogerät, kaum hast du es angeschlossen, in Betrieb genommen und ein halbes Jahr deinen Spass mit ihm gehabt, ist es auch schon defekt. Verärgert wendest du dich an den Händler, bei dem du das Gerät seinerzeit gekauft hast und möchtest den Mangel reklamieren. Dieser weist deine Ansprüche jedoch mit dem Hinweis zurück, der Kauf liege ja schon weit länger als 6 Monate zurück und man könne leider nicht mehr kostenlos helfen.

Du hattest dich beim Kauf doch aber extra informiert und dir wurden 2 volle Jahre Gewährleistung versprochen. Jetzt versucht der Händler sich also vor seinen Pflichten zu drücken und die Kosten gar auf dich als Käufer abzuwälzen? Schnell wird mit Rechtsanwälten und Verbraucherschützern gedroht und am Ende bleibt bei beiden Seiten Streit, Frust und schlechte Laune.

Es scheint ein niemals enden wollendes Missverständnis zwischen Kunden und Händlern zu sein, das mit der Garantie und der Gewährleistung.

Damit es dir nicht auch so geht, und du von vornherein weißt, worauf du dich beim Kauf einlässt, fassen wir für dich die Unterschiede zusammen und klären über die 2 Begriffe auf. Dieser Artikel soll dabei nur der ersten Information dienen und ersetzt keinesfalls eine ausführliche Rechtsberatung durch einen Anwalt.

 

Die Gewährleistung

  • ist gesetzlich vorgeschrieben
  • Beschreibt den Zustand der Ware beim Kauf
  • geht immer vom Verkäufer aus
  • Beweislast liegt nach 6 Monaten beim Käufer

Der erste wichtige Aspekt zum Thema Mängelhaftung - so der eigentlich korrekte Begriff für die Gewährleistung - ist: sie ist gesetzlich vorgeschrieben. Ohne Wenn und Aber: egal, was du kaufst, eine Gewährleistung ist immer mit enthalten, da führt kein Weg dran vorbei.

Der Kaufzeitpunkt ist entscheidend

Der Verkäufer ist laut Kaufvertrag immer dazu verpflichtet, dir als Käufer einwandfreie Ware zu übergeben. Tut er dies nicht bzw. hat die Ware zum Zeitpunkt des Kaufs einen Mangel, so ist der Verkäufer gesetzlich zur Nachbesserung verpflichtet. Ansprechpartner für einen Gewährleistungsanspruch ist also immer der Verkäufer des Gerätes. Einzig entscheidend ist dabei jedoch der kleine Zusatz "zum Kaufzeitpunkt". Tritt der Schaden nämlich nachweislich erst später auf, so ist der Händler aus der Haftung. Dazu jedoch später mehr.

Welche Rechte hast du als Käufer?

Ist die gekaufte Ware mangelhaft, dann kannst du als Käufer eines der Rechte auf Nachbesserung in Anspruch nehmen:

  • Nacherfüllung (d.h. Reparatur oder Austausch)
  • Kaufrücktrittsrecht
  • Kaufpreisminderungsrecht
  • Schadenersatzrecht

Zunächst einmal gilt nur das Recht auf Nacherfüllung, d.h. entweder eine Reparatur der defekten Sache oder aber ein Austausch in ein einwandfreies Exemplar. Die Wahl, welche der beiden Möglichkeiten du in Anspruch nehmen möchtest, liegt dabei voll und ganz bei dir. Erst, wenn dir die Nacherfüllung verweigert wird, oder mehrfach fehlschlägt - zum Beispiel, wenn der bemängelte Fehler trotz mehrfacher Reparaturversuche des Händlers immer noch unverändert vorliegt - kannst du entweder ganz vom Kauf zurücktreten, oder den Kaufpreis mindern.

Die Sache mit den 6 Monaten

SanduhrHat die Ware zum Zeitpunkt des Kaufs einen Mangel, so ist der Verkäufer wie gesagt gesetzlich zur Nachbesserung verpflichtet. Immer wieder für Diskussionen sorgt dabei der Zusatz "zum Kaufzeitpunkt". Doch wer muss beweisen, dass die Ware einwandfrei war, oder dass sie einen Mangel hatte? Genau hier kommen die berüchtigten 6 Monate zum Tragen.

  • Tritt der Mangel innerhalb der ersten 6 Monate nach Kaufdatum auf, so geht das Gesetz davon aus, dass der Mangel auch bereits zum Kaufzeitpunkt vorlag. Will der Händler sich aus der Pflicht zur Nacherfüllung befreien, so muss er das Gegenteil zweifelsfrei beweisen können
  • Tritt der Mangel erst nach 6 Monaten auf, dann dreht sich die Beweislast allerdings um. Ab sofort muss der Käufer beweisen, dass der reklamierte Mangel bereits zum Kaufzeitpunkt vorhanden war, um hier noch kostenfreie Ansprüche geltend machen zu können

Vor allem dieses kleine aber wichtige Detail sorgt immer wieder zu den oben angesprochenen Missverständnissen und Unstimmigkeiten.

Die Garantie

  • ist eine freiwillige, zusätzliche Leistung
  • gibt ein Versprechen für die Zukunft
  • geht vom Hersteller oder dem Verkäufer aus
  • darf die Mängelhaftung nicht beschneiden

Um einiges einfacher gestaltet sich dagegen die Garantie. Hier wird keine wirkliche Aussage über den Zustand des Gerätes bei Kaufzeitpunkt getroffen, sondern vielmehr ein Versprechen für die Zukunft abgegeben. Das Gerät wird noch für Zeitraum X einwandfrei funktionieren. Tut es dies nicht, so stehen dem Käufer gemäß Garantiebedingungen diverse Rechte zu.

Nicht ganz korrekt: Es gibt auch eine sogenannte Beschaffenheitsgarantie, die einen bestimmten Zustand der Ware zum Kaufzeitpunkt zusichert. Da diese Art der Garantie aber äußerst selten vorkommt und in unserem Bereich so gut wie gar keine Bedeutung hat, verzichten wir an dieser Stelle auf eine ausführliche Erläuterung der selben).

Hände schütteln

Garantie ist immer freiwillig

Im Gegensatz zur Gewährleistung, die wie oben erwähnt, gesetzlich vorgeschrieben ist, handelt es sich bei einer Garantie immer um eine freiwillige Zusatzleistung. Diese Zusatzleistung darf die Rechte aus der Mängelhaftung in keinster Weise einschränken. Du als Käufer darfst durch eine Garantie also niemals schlechter gestellt werden, als ohne Garantie. Dennoch ist es eine freiwillige Leistung des Herstellers oder des Händlers, auf die du keinen rechtsverbindlichen Anspruch hast.

Inhalt der Garantie variiert sehr stark

Da es sich bei der Garantie immer um eine freiwillige Leistung handelt, die die Rechte der Mängelhaftung nur nicht einschränken darf, bleibt hier enorm viel Spielraum für die jeweiligen Garantiegeber. Letzten Endes kann jeder Garantiegeber frei darüber bestimmen, für was und in welcher Form er eine Garantie ausspricht.

So varriieren die einzelnen Garantiebestimmungen auch extrem stark von Hersteller zu Hersteller bzw. von Händler zu Händler. Hier empfehlen wir auf jeden Fall, dass du einen genauen Blick auf die jeweiligen Dokumente wirfst, bevor du dich für einen Kauf entscheidest.

Fazit: Genaues Hinsehen lohnt sich

Wir hoffen, wir konnten mit diesem kleinen Beitrag ein wenig Licht ins Dunkel der Paragraphen bringen und dir den Unterschied zwischen einer Garantie und einer Gewährleistung etwas verdeutlichen. Viel zu oft werden diese beiden grundverschiedenen Rechtskonstrukte mit einander verwechselt und sorgen dadurch für Frust und Ärger sowohl auf Seiten der Käufer, als auch auf Seiten der Verkäufer.

Unser Tipp an dieser Stelle: Schau dir den Händler, bei dem du etwas erwerben willst stets genau an und scheue dich auch nicht vor einem Blick uns Kleingedruckte. Hier stecken oftmals die kleinen aber feinen Details, die den Unterschied ausmachen.

ESM-Säulen vor Gebäude

Übrigens: Bei ESM-Computer findest du seit neuestem alle hochwertigen gebrauchten Geräte nicht mehr nur mit der gesetzlichen Gewährleistung, sondern mit einer vollwertigen Garantie. Auf Wunsch sogar bis zu 3 Jahre lang! Schau einfach mal rein!

 

Titelbild: © Pixabay.de
Bilder: © Pixabay.de / © ESM-Computer GmbH
Quellen: eigene Recherche

Richard

Richard aka Richie ist bekennender Computerfreak seit Windows 3.11 - Zeiten. Wenn er nicht mit dem Motorrad auf diversen Alpenpässen unterwegs ist, verbringt er seine Freizeit meist vor dem heimischen PC mit diversen MMORPGs oder Aufbaustrategiespielen. Nebenbei ist er auch begeisterter Hobby-Imker und für die ESM-Bienenvölker zuständig 🙂

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Richard

Richard aka Richie ist bekennender Computerfreak seit Windows 3.11 - Zeiten. Wenn er nicht mit dem Motorrad auf diversen Alpenpässen unterwegs ist, verbringt er seine Freizeit meist vor dem heimischen PC mit diversen MMORPGs oder Aufbaustrategiespielen. Nebenbei ist er auch begeisterter Hobby-Imker und für die ESM-Bienenvölker zuständig :-)

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